AGB

Hausordnung

Wir hoffen, daß Sie sich in unseren liebevoll eingerichteten Ferienwohnungen wohl fühlen und Ihren Aufenthalt hier ausgiebig genießen können.
Um Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir Sie bitten die nachstehende Hausordnung zu beachten.

 

Check- In an Out
Check Inn ab 15 Uhr bis 20 Uhr
Check Out von 7 Uhr bis 10 Uhr
 

Ruhezeiten
Bitte beachten Sie die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr. Partys und Veranstaltungen jeglicher Art sind aus Rücksicht den anderen Gästen gegenüber verboten.


Privatspähre
Bitte beachten Sie die Privatshäre der anderen Gäste und der Mitbewohner und halten Sie sich ausschließlich in dem Bereich ( Garten ) Ihrer Ferienwohnung auf. Die Dachterrasse ist privat.
 

Rauchverbot
Bitte rauchen Sie im gesamten Haus und den Wohnungen nicht.
Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Reinigungspauschale von 150 €.
 

Parken
Die Parkplätze vor dem Gästehaus sind kostenlos. Bitte parken Sie platzsparend auf den mit „GÄSTEHAUS“ gekennzeichneten Flächen. Pro Wohnung steht Ihnen 1 Stellplatz zur Verfügung. Sollten Sie mit mehren Fahrzeugen anreisen, müssen Sie leider vorne an der Straße parken.


Fahrradgarage
Die rechte Garage vor dem Gästehaus ist die Fahrradgarage. Hier können Sie Ihre Fahrräder ( je nach Platzverfügbarkeit ) verstauen.
Eine Platzreservierung ist leider nicht möglich.
Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl und Beschädigungen und empfehlen Ihnen, Ihr Fahrrad abzuschließen.
Das Abstellen der Fahrräder in der Wohnung ist verboten.
 

Mülltrennung
Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten.
Nur der im Haushalt anfallende Restmüll darf in die dafür vorgesehenen Restmülltonnen entsorgt werden.
Vor dem Gästehaus finden sie eine in der Mauer integrierte Kammer mit zwei Metalltüren vor.
Hier können Sie die mit „Gästehaus“ gekennzeichnete Tonne für den Restmüll nutzen.
Für Biomüll benutzen Sie bitte die speziell dafür vorgesehenen Beutel im Küchenschrank undentsorgen diese dann bitte in die braune Bio-Tonne vor der Garage.
Papier kann in der blauen Tonne entsorgt werden.
Glas, Dosen und Tetrapaks entsorgen Sie bitte in den dafür vorgesehenen Container unten an der Straße neben der Grünmülldeponie gegenüber der Bushaltestelle.
Durch die Abflussleitungen dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden.
 

Grillen
Auf der Terrasse finden Sie einen Grill vor. Bitte entsorgen Sie die erloschene, erkaltete Asche im Metalleimer neben dem Grill und reinigen sie diesen nach dem Gebrauch mit der dafür vorgesehenen Drahtbürste für die nächsten Gäste.


Küche
Geschirr, Besteck, Töpfe und Geräte bitte nur in sauberem und trockenem Zustand wieder in die Schränke einräumen.


Badezimmer
Bitte keine Hygieneprodukte oder Essensreste in der Toilette entsorgen!
Bitte lüften Sie nach den Duschen/ Baden, damit die Feuchtigkeit entweichen kann.

 

Wäscheraum
Im Keller können Sie die mit „Gästehaus“ gekennzeichnete Waschmaschine und dendazugehörigen Trocknungskeller nutzen ( letzte Türe rechts ). Bitte räumen Sie die Waschmaschine direkt nach Beendigung des Waschgangs für die anderen Gäste frei. Ebenfalls muss trockene Wäsche direkt abgehängt werden, damit Platz für die anderen Gäste ist.

 

Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich etwas. Es kann jedoch jedem einmal passieren, dass etwas kaputt geht. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten oder Reparatur.

 

Haftung für Verlorengegagenes
Der Vermieter haftet generell nicht für den Verlust von Gegenständen des Mieters. Bitte benutzen Sie den Safe.

 

Bei Ihrer Abreise bitte:
Bitte verlassen Sie die Wohnung wie folgt, da wir sonst eine Reinigungspauschale von 100.- € berechnen müssen.

. bis spätestens 10 Uhr
. alle Abfalleimer leeren.
. den Kühlschrank leeren und ausschalten
. die Betten abziehen und die Bettwäsche auf das abgezogene Bett legen

. die Handtücher im Badezimmer auf den Boden legen
. die Wohnung besenrein verlassen
. den Wohnungsschlüssel in die Schlüsselbox legen und das Schloss verdrehen

 

Einen angenehmen Aufenhalt und gute Erholung wünschen Ihr

Gästehaus Albero

 

Beherbergungsvertrag

1. Wird eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

3. Der Beherbergungsvertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Gast die Gesamtsumme spätestens 30 Tage vor der Anreise leistet.
Sollte zwischen der Anreise und der Buchung weniger als 30 Tage verbleiben, ist die Gesamtsumme direkt zu bezahlen.
Sollte zwischen der Anreise und der Buchung weniger als 5 Tage verbleiben, ist die Gesamtsumme passend in bar am Tag der Anreise in der Unterkunft zu zahlen.
Wird die Zahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Inhaber des Beherbergungsbetriebs ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

4. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist nur möglich wenn der Gast bis spätestens 30 Tagen vor seiner Anreise stornieren.
Um kostenfrei stonieren zu können, muss die Stornierung rechtzeitig schriftlich, per Brief oder Mail, eigegangen sein.Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 30 Tagen vor der Anreise den Gesamtpreis. Bei Nichtanreise ist der Gesamtpreis zu zahlen.

Dem Gast wird deshalb eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
z.B: www.travelsecure.de
www.europ-assistance.de
https://www.signal-iduna.de/reiseversicherung/reiseruecktrittsversicherung.php

5. Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.